Jugendhilfe Definition und Bedeutung

Die Jugendhilfe versteht sich in der Bundesrepublik Deutschland als Gesamtheit aller Maßnahmen freier und öffentlicher Träger, die junge Menschen und Familien unterstützen. Da es dabei nicht nur um Jugendliche, sondern auch Kinder geht, ist in diesem Zusammenhang üblicherweise von der Kinder- und Jugendhilfe die Rede. Früher sprach man dabei auch von der Jugendwohlfahrt, doch diese Bezeichnung ist mittlerweile veraltet.

Definition Jugendhilfe

Familien, die auf Unterstützung angewiesen sind, sollten ebenso wie all diejenigen, die beispielsweise Sozialarbeit oder Pädagogik studieren, mit dem Begriff Jugendhilfe vertraut sein. Die allgemeine Definition beschreibt diese als öffentliche Fürsorge für Jugendliche, wobei die Adressaten recht unterschiedlich sein können. So können sich die betreffenden Angebote an die folgenden Zielgruppen richten:

  • Kinder
  • Jugendliche
  • junge Erwachsene

Verallgemeinernd lässt sich zusammenfassend sagen, dass Menschen unter 27 Jahren im Fokus der Kinder- und Jugendhilfe stehen. Zumeist richten sich die Maßnahmen dabei an gefährdete Jugendliche. Darüber hinaus bieten verschiedene Maßnahmen auch Erziehenden beziehungsweise Personensorgeberechtigten Unterstützung.

Leistungen der Jugendhilfe

Es stellt sich natürlich nicht nur die Frage, an wen sich die Jugendhilfe richtet, sondern auch welche Angebote sie konkret umfasst. Bevor man sich mit dem weitreichenden Leistungskatalog auseinandersetzt, sollte man die zentralen Aufgabengebiete kennen. Zunächst gibt es die allgemein fördernden Aufgaben, die von klassischen Kindertageseinrichtungen über Lernhilfen bis hin zu individuellen Fördermaßnahmen reichen. Die direkt helfenden Aufgaben widmen sich speziellen Problemen und umfassen unter anderem den Jugendschutz, die Inobhutnahme, Einzelbetreuungen sowie Beratungen. Die politischen Aufgaben komplettieren das Spektrum dieses Bereichs.

In SGB VIII geht der deutsche Gesetzgeber ausführlich auf die Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe ein. Wer mehr über die betreffenden Angebote erfahren möchte, sollte einen Blick in das achte Buch Sozialgesetzbuch werfen und sich bei dieser Gelegenheit intensiv mit der betreffenden Gesetzgebung auseinandersetzen. Nachfolgend finden sich einige in SGB VIII definierten Angebote:

  • Förderung der Kindertagesbetreuung
  • Förderung der Erziehung in der Familie
  • Inobhutnahme
  • Jugendarbeit
  • Hilfen zur Erziehung
  • sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Jugendgerichtshilfe

Diese Liste ließe sich noch weiter fortführen, so dass das breite Spektrum mehr als deutlich wird. Neben öffentlichen Trägern wie den Jugendämtern sind auch freie Träger, wie zum Beispiel Jugend- und Wohlfahrtsverbände, an der konkreten Umsetzung der Angebote der Jugendhilfe beteiligt. Mehr auch unter Fernstudium Soziale Arbeit.

Was ist wirtschaftliche Jugendhilfe?

In Zusammenhang mit Maßnahmen der Familienbildung geht es häufig um eine wirtschaftliche Jugendhilfe. Darunter versteht man grundsätzlich die finanziellen Aspekte dieses Bereichs. Wenn es um Hilfen zur Erziehung, die Tagespflege und Jugendhilfekosten geht, wickelt die wirtschaftliche Jugendhilfe die betreffenden Finanzen ab. Dazu gehören unter anderem auch Abrechnungen mit den Trägern. Neben SGB VIII dient dabei ebenfalls das Bürgerliche Gesetzbuch als Rechtsgrundlage.

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