Soziale Arbeit – Anrechnung von Vorleistungen

Menschen, die ein Fernstudium Soziale Arbeit in Betracht ziehen, bringen vielfach eine einschlägige Vorbildung mit und haben nun den Wunsch, einen akademischen Grad als Sozialarbeiter/in zu erlangen. Das betreffende Studium vermittelt ihnen weitreichende Kenntnisse und Kompetenzen und ist zugleich die passende Antwort auf die zunehmende Akademisierung des Sozialwesens. Mitunter können es sich Interessierte besonders leicht machen, denn es besteht die Möglichkeit, Vorleistungen anrechnen zu lassen. Insbesondere im Falle eines Fernstudiums Soziale Arbeit, das ohne Frage eine nicht unerhebliche zusätzliche Belastung darstellt, kann eine solche Anrechnung von Vorleistungen von großem Vorteil sein. Auf diese Art und Weise sind die noch zu erbringenden Leistungen geringer, was einerseits die Dauer verkürzt und andererseits den Druck mindert. Da man sich so das eine oder andere Modul im wahrsten Sinne des Wortes sparen kann, fallen zudem auch die Kosten für das Fernstudium Soziale Arbeit geringer aus.

Die erfolgreiche Anrechnung von Vorleistungen auf das Fernstudium Soziale Arbeit setzt natürlich eine Anerkennung der jeweiligen Vorbildung voraus. Dass man dazu entsprechende Nachweise vorlegen können muss, liegt auf der Hand. Zudem findet die Anrechnung nicht automatisch, sondern nur auf Antrag statt. In erster Linie stellt sich allerdings die Frage, welche Vorleistungen tatsächlich auf das berufsbegleitende Studium der Sozialarbeit angerechnet werden können. Diesbezüglich sollten Studieninteressierte bei den einzelnen Hochschulen nachfragen, die durchaus eigene Verfahren zur Anerkennung haben. Im Folgenden finden sich aber nichtsdestotrotz allgemeine Informationen zur Anerkennung von Vorleistungen, die einen ersten Eindruck von den Möglichkeiten einer Anrechnung vermitteln sollen.

Die Anrechnung von Vorleistungen aus beruflichen Ausbildungen und Weiterbildungen

Eine einschlägige Ausbildung ist nicht nur vielfach Voraussetzung für ein berufsbegleitendes Studium Soziale Arbeit, sondern kann durchaus auch auf diese angerechnet werden. Dies gilt auch für anerkannte Weiterbildungen beispielsweise mit staatlicher Prüfung oder IHK-Abschluss. Darüber hinaus kann auch eine Anrechnung von einschlägiger Berufspraxis erfolgen. Ob und in welchem Umfang dies der Fall ist, hängt von den Vorleistungen sowie dem Studienkonzept der jeweiligen Hochschule ab. Hier sollten angehende Fernstudierende die Ausführungen der Hochschule genau studieren und zudem eine eingehende Beratung in Anspruch nehmen. Im Zuge dessen können sie ihre Vorbildung darlegen und Nachweise vorlegen, so dass erörtert werden kann, in welchem Maße Vorleistungen aus der Ausbildung, Weiterbildung und Berufspraxis auf das geplante Fernstudium der Sozialarbeit angerechnet werden können.

Die Anrechnung von Vorleistungen aus einem anderen Studium

Die Anerkennung beruflicher Leistungen auf ein akademisches Studium ist ohne Frage möglich und wird vielfach praktiziert, ist aber auch mit einem gewissen Aufwand verbunden, denn berufliche Vorleistungen und Studienleistungen sind nur bedingt vergleichbar. So erweist es sich als deutlich einfacher, Leistungen aus einem vorherigen Studium auf das Fernstudium Soziale Arbeit anzurechnen. Insbesondere seit Einführung des gestuften Studienmodells bestehend aus Bachelor und Master ist dies relativ leicht möglich, denn mit der Bologna-Reform hat sich auch an deutschen Hochschulen das ECTS-System durchgesetzt. Dementsprechend werden Studienleistungen mit Creditpoints honoriert, die durchaus auch auf andere Studiengänge übertragen werden können. Aber auch andere akademische Leistungsnachweise, wie zum Beispiel aus einem Diplom-Studium oder einem Zertifikatsstudium, können durchaus anerkannt werden. Das vorherige Studium muss dazu nicht zwingend erfolgreich beendet worden sein, denn es kommt eher darauf an, dass die Module, die angerechnet werden sollen, abgeschlossen wurden.

So kann man sich im Studium Soziale Arbeit Vorleistungen anrechnen lassen

Die Vorteile einer Anrechnung von Vorleistungen auf das Fernstudium Soziale Arbeit liegen auf der Hand, so dass Interessierte die betreffenden Möglichkeiten nutzen sollten. Dabei dürfen sie jedoch nicht davon ausgehen, dass die Anerkennung automatisch erfolgt. Selbst wenn man im Zuge der Immatrikulation Nachweise der absolvierten Ausbildungen, Studien, Weiterbildungen und Berufserfahrungen vorlegt, werden die Leistungen nicht direkt auf das Studium angerechnet. Dazu muss erst noch ein Antrag auf Anerkennung der Vorleistungen gestellt werden. Dies sollte im Idealfall bereits vor der Einschreibung erfolgen, um zu ergründen, ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist. Ansonsten kann ein entsprechender Antrag aber grundsätzlich jederzeit gestellt werden. Die Entscheidung, ob die Vorleistungen angerechnet werden, hängt von der Anerkennung der Vorleistungen sowie deren Vergleichbarkeit mit den Inhalten einzelner Module ab. Ist beides gegeben, können einige Module anerkannt werden, was den Aufwand des berufsbegleitenden Fernstudiums Soziale Arbeit erheblich reduziert.