Anerkennungsjahr Soziale Arbeit

Anerkennungsjahr Soziale ArbeitWer nach einem Fernstudium Soziale Arbeit im Anschluss auch in seinem Fachbereich als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge arbeiten möchte, benötigt häufig die staatliche Anerkennung, wie es beispielsweise bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst der Fall ist. Wann genau ein Absolvent die staatliche Anerkennung erhält, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. So wird in einigen Bundesländern (z.B. in Baden-Württemberg, Berlin oder Thüringen) nach einem erfolgreichen Bachelor-Studium gemeinsam mit dem Bachelor-Zeugnis auch die staatliche Anerkennung vergeben.

Erwerben Sie die staatliche Anerkennung – Anerkennungsjahr Bremen – Hessen

In Bundesländern wie z.B. Bremen oder Hessen hingegen müssen die Absolventen eines Studiums Soziale Arbeit nach dem Abschluss eine berufliche Tätigkeit absolvieren, um die staatliche Anerkennung zu erhalten.  Die genauen Regelungen unterscheiden sich dabei häufig von Bundeland zu Bundesland, bzw. sogar zwischen den Hochschulen. So kann das Berufspraktikum in einigen Bundesländern (z.B. in Hessen oder z.T. in Nordrhein-Westfalen) auch im Rahmen des regulären Studiums absolviert werden und ist nicht zwingend erst nach erfolgreichem Abschluss vorgesehen. In Sachsen wiederum ist ein Berufspraktikum nicht erforderlich, wenn das Studium berufsbegleitend absolviert wird und deshalb schon eine Tätigkeit in der Praxis nachgewiesen werden kann.

Bewerbung für ein Anerkennungsjahr Soziale Arbeit

Wer eine berufspraktische Tätigkeit für die staatliche Anerkennung nach seinem Studium benötigt, nimmt Kontakt mit einer sozialen Einrichtung auf und reicht seine Bewerbung für ein Anerkennungsjahr ein. Der Vertrag über den Inhalt der Ausbildung wird an der Stelle eingereicht, die für die Vergabe der staatlichen Anerkennung zuständig ist.

Dauer und Vergütung im Anerkennungsjahr

Das Anerkennungsjahr dauert üblicherweise ein Jahr. Seit der Umstellung auf das Bachelor-Studium lässt sich das Anerkennungsjahr auch auf 6 Monate reduzieren, allerdings verlangen viele Einrichtungen, dass das Berufspraktikum ein volles Jahr lang absolviert wird, da sonst keine Vergütung bezahlt wird. Aber auch wenn man als Berufspraktikant Anspruch auf Vergütung des Anerkennungsjahres hat, muss man dennoch häufig auch bei einer 1-jährigen Ausbildung darauf verzichten, um einen Platz für ein Praktikum zu ergattern. An dieser Stelle lohnt es sich, frühzeitig mit der Suche zu beginnen und Kontakt mit verschiedenen Einrichtungen aufzunehmen bzw. die ausgehängten Stellenangebote in den Hochschulen zu sichten. Als zusätzlichen Service bieten viele Hochschulen zudem Beratungstermine zu diesem Thema an.

Abschluss des Anerkennungsjahres Soziale Arbeit

Während des Berufspraktikums muss der Berufspraktikant von einem Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung betreut werden. Zudem ist während dieser Zeit ein Bericht über die berufliche Tätigkeit im Praktikum anzufertigen und im Anschluss an das Anerkennungsjahr eine mündliche Prüfung  am Standort der Hochschule abzulegen. Wird diese dann erfolgreich bestanden, erhält der Berufspraktikant die staatliche Anerkennung.

Warum wird mitunter ein Anerkennungsjahr Soziale Arbeit verlangt?

Absolventen eines Studiums im Bereich Soziale Arbeit oder auch angehende Erzieherinnen müssen oftmals ein Anerkennungsjahr ableisten, um die volle Anerkennung zu erhalten und beruflich durchstarten zu können. Dies wirkt oftmals als große Hürde und Hindernis beim Berufseinstieg. Nichtsdestotrotz hat das Anerkennungsjahr seine Daseinsberechtigung und erfüllt einen wichtigen Zweck. Dass die Anerkennung in einigen Bundesländern nicht automatisch mit dem Bachelorabschluss als Sozialarbeiter/in einhergeht, liegt darin begründet, dass die Sozialarbeit nicht nur theoretisches Wissen, sondern vor allem praktische Kompetenzen erfordert. Im Zuge des Anerkennungsjahres kann man so erste Erfahrungen in der Sozialarbeit sammeln und den Grundstein für eine erfolgreiche Berufslaufbahn legen.

Wo kann man das Anerkennungsjahr Soziale Arbeit machen?

Als Praxisstelle für das Anerkennungsjahr nach dem Studium Soziale Arbeit kommen grundsätzlich unterschiedlichste soziale Einrichtungen in Betracht. Entscheidend ist, dass dort Sozialarbeiter/innen beschäftigt sind und dass der Anleiter des Praktikanten staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter/in ist. Unter diesen Voraussetzungen kann das Anerkennungsjahr in den unterschiedlichsten Einrichtungen abgeleistet werden. Unter anderem die folgenden Einrichtungen kommen demnach als Praxisstellen in Betracht:

  • Jugendämter
  • Familienhilfe
  • Suchtberatungen
  • Streetworking
  • Obdachlosenhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Schulen
  • Kindergärten
  • Flüchtlingshilfe
  • Pflegeheime
  • Behindertenwerkstätten
  • Betreutes Wohnen

Wie läuft das Anerkennungsjahr Soziale Arbeit ab?

Das Anerkennungsjahr Soziale Arbeit schließlich an das grundständige Bachelorstudium an und wird bei einer einschlägigen Praxisstelle abgeleistet. Dort lernen die Teilnehmer/innen die berufliche Praxis kennen und können das im Studium erlangte Wissen in der Praxis einsetzen. Die Theorie bleibt aber auch während des Anerkennungsjahres nicht vollkommen außen vor, denn parallel ist auch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Fachhochschule vorgesehen.